Gewährleistungsverfolgung (HOAI-Lph. 9 „Objektbetreuung“)
Im Zeitraum zwischen dem Beginn einzelner Gewährleistungsfristen und dem
Ablauf der dazugehörigen Verjährungsfristen (bei Bauleistungen in der Regel
5 Jahre) stellen wir durch regelmäßige Kontrollenbegehungen Ihres Gebäudes
sicher, dass Mängel am Bauwerk oder den haustechnischen Anlagen frühzeitig
erkannt, dokumentiert und den verantwortlichen Errichterfirmen ordnungsgemäß
und rechtssicher angezeigt werden. Im Weiteren überwachen wir die ordnungs-
gemäße Beseitigung aller Mängel, führen die Übersichten aller Verjährungsfristen
detailliert fort und informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Freigaben von
Sicherheitsleistungen.
Selbstverständlich koordinieren wir auch die Zusammenstellung der für einen
reibungslosen und wirtschaftlichen Betrieb Ihres Gebäudes erforderlichen Unterlagen,
wie Bestandspläne, Wartungs- und Pflegeanweisungen und kontrollieren auf Ihren
Wunsch die Einhaltung von Wartungsverpflichtungen. |